1.
Die Teilnahmebedingungen gelten für sämtliche im Zusammenhang mit
Veranstaltungen des Alveran-LARP e.V. möglichen Belange.
2.
Veranstalter im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist der
Alveran-LARP-Projekt e.V. c/o Martin Becker, Sommerweg 9, 34270
Schauenburg.
3.
Der Teilnehmer ist sich der Natur der Veranstaltung und
insbesondere der daraus resultierenden Risiken und psychischen
Belastungen bewußt (Nacht- & Geländewanderungen, Kämpfe mit
Polsterwaffen, Darstellung von Grusel- und Horrorszenen etc.).
4.
Der Teilnehmer sichert dem Veranstalter mit Abschluß des
Vertrages zu, daß er unter keinerlei Psychosen, Phobien oder ähnlichen
psychischen Einschränkungen leidet.
5.
Teilnehmer, die dem Veranstalter psychische Einschränkungen im
Sinne der Ziff. 4 verschweigen, können von der Veranstaltung
ausgeschlossen werden, ohne daß der Veranstalter einer Pflicht zur
Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (auch nicht anteilig) hat.
6.
Der Teilnehmer verpflichtet sich, sich selbsttätig über die
geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren und seine Ausrüstung
einer Sicherheitsprüfung des Veranstalters zu unterziehen.
7.
Der Teilnehmer verpflichtet sich, gefährliche Situationen für
sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere
zählt dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das
Entfachen von offenen Feuern außerhalb von dafür vorgesehen
Feuerstätten, das Benutzen von nicht zugelassenen Waffen oder
Ausrüstung, sowie insbesondere Drogenkonsum und übermäßiger
Alkoholkonsum.
8.
Eine Teilnahme von nicht volljährigen Personen an der
Veranstaltung ist nur mit schriftlicher Einwilligung der
Erziehungsberechtigten und nach schriftlicher Bestätigung durch den
Veranstalter möglich. Personen unter 16 Jahren sind von der
Veranstaltung ausgeschlossen.
9.
Den Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen
ist Folge zu leisten.
10.
Die veranstaltungsbezogenen Vorschriften dieser
Teilnahmebedingungen sind Anweisungen des Veranstalters im Sinne von
Ziff. 9.
11.
Teilnehmer, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen –
insbesondere Alkohol im Übermaß oder Drogen konsumieren -, andere
Teilnehmer gefährden oder den Anweisungen des Veranstalters und seiner
Erfüllungsgehilfen nicht folge leisten, können von der Veranstaltung
ausgeschlossen werden, ohne daß der Veranstalter eine Pflicht zur
Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (auch nicht anteilig) hat.
12.
Der Veranstalter haftet nicht für Schäden des Teilnehmers, die
lediglich Folge veranstaltungstypischer Teilnahmerisiken sind.
13.
In sonstigen Schadensfällen ist die Haftung des Veranstalters
ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter
oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig
gehandelt haben.
14.
Der Höhe nach ist die Haftung des Veranstalters auf die
Deckungssumme seiner Veranstalterhaftpflichtversicherung begrenzt.
15.
Für vom Teilnehmer selbst verschuldete Schäden haftet der
jeweilige Verursacher. Der Veranstalter empfiehlt den Teilnehmern eine
Personen-Privat-Haftpflichtversicherung und setzt diese daher voraus.
16.
Der Teilnehmer darf Getränke, insbesondere jede Art von
alkoholischen Getränken zu den Veranstaltungen grundsätzlich nicht
mitbringen. Es sein denn, der Veranstalter gibt hierfür ausdrücklich
schriftlich die Erlaubnis (Selbstversorger). Auch Selbstversorgern ist
das Mitbringen von alkoholischen Getränken untersagt.
17.
Teilnehmer, die entgegen Ziff. 16 Getränke zur Veranstaltung
mitbringen, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne daß
der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages
(auch nicht anteilig) hat.
18.
Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Der Veranstalter behält sich
vor, im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer ohne Angabe von Gründen
gegen Rückerstattung des Teilnahmebeitrags von der Veranstaltung
auszuschließen.
19.
Der Teilnehmer kann bis sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn von
seiner Teilnahme zurücktreten. In diesem Fall wird ein Betrag in Höhe
von 50% des Teilnehmerbetrages zur Deckung der durch den Rücktritt
entstandenen Unkosten fällig. Dieser Betrag wird mit dem
Rückerstattungsanspruch des Teilnehmers verrechnet.
20.
Ein späterer Rücktritt des Teilnehmers ist ausgeschlossen.
21.
Bei Rücktritt versucht der Veranstalter, den Platz anderweitig zu
vergeben. Sollte dies nicht möglich sein, ist eine Rückerstattung des
Teilnahmebeitrages nicht möglich.
22.
Die Rücktrittserklärung hat schriftlich oder per Email zu
erfolgen.
23.
Bei Nichtteilnahme ohne Rücktritt besteht kein Anspruch des
Teilnehmers auf Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages.
24.
Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung ohne Angabe
von Gründen abzusagen. Im Falle der Absage ist die Haftung des
Veranstalters auf die Rückgewähr der Teilnehmerbeitrages beschränkt.
Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
25.
Teilnehmerplätze sind nicht übertragbar. Sollte der Teilnehmer
verhindert sein, so ist es nicht ohne weiteres möglich, daß eine andere
Person an seiner Stelle an der Veranstaltung teilnimmt. Eine derartige
Regelung bedarf aufgrund der besonderen Natur der Veranstaltung der
Zustimmung des Veranstalters.
26.
Die Zahlung des Teilnahmebeitrages erfolgt im voraus.
27.
Eine Anmeldebestätigung des Veranstalters ist für diesen erst
nach Zahlung des Teilnehmerbeitrages bindend.
28.
Sollte ohne schuldhaftes Zutun des Veranstalters beim Einzug des
Teilnehmerbeitrages eine Rücklastschrift erfolgen, so hat der Teilnehmer
die anfallenden Bankgebühren zu tragen.
29.
Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf eine nach Geschlechtern
getrennte Unterbringung.
30.
Bei Anmeldungen im Namen und auf Rechnung eines Dritten haftet
der Anmeldende für dessen Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als
Gesamtschuldner.
31.
Alle Rechte an Ton-, Film-, und Videoaufnahmen bleiben dem
Veranstalter vorbehalten.
32.
Alle Rechte an der aufgeführten Handlung, sowie dem vom
Veranstalter verwendeten Ensemble von Begriffen und Eigennamen bleiben
dem Veranstalter vorbehalten.
33.
Aufnahmen seitens der Teilnehmer sind nur für private Zwecke
zulässig.
34.
Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von
Aufnahmen, auch Nachbearbeitung, ist nur mit vorherigem schriftlichem
Einverständnis des Veranstalters zulässig.
35.
Eingeschicktes Material zum oder über die Spielfigur des
Teilnehmers geht ins Eigentum des Veranstalters über.
36.
Es dürfen nur vom Veranstalter zugelassene Spielfiguren
dargestellt werden.
37.
Die Darstellung von sexuellen Handlungen und sexueller Gewalt im
weitesten Sinne ist grundsätzlich untersagt.
38.
Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Teilnahme an allen während
der Veranstaltung durchgeführten Aktionen.
39.
Mit Abschluß des Vertrages stimmt der Teilnehmer einer
elektronischen Speicherung seiner Daten durch den Veranstalter zu.
40.
Ergänzungen, Änderungen, Stornierungen und Nebenabreden (gleich
welcher Art) bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen
Bestätigung des Veranstalters. Dies gilt auch für die Abbedingung des
Schriftformerfordernisses.
41.
Sofern eine oder mehrere Bestimmungen der Allgemeinen Bedingungen
unwirksam sind oder werden, berührt das die Gültigkeit des Vertrages und
der übrigen Bestimmungen nicht. Für den Fall der Nichtigkeit einzelner
Bestimmungen gilt die Regelung, die der ursprünglich vorgesehenen
wirtschaftlich am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist.
42.
Es gelten die
Teilnahmebedingungen des Veranstalters und das Recht der Bundesrepublik
Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind – soweit das
zulässigerweise vereinbart werden kann – in Kassel.
Fassung
gültig ab dem 15.Januar 2005
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